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Versicherungsschutz bei Schädlingsbefall?

Versicherungsschutz bei Schädlingsbefall

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Haften Versicherungen bei Schädlingsbefall? Das sollten Betroffene wissen

Haften Versicherungen bei Schädlingsbefall? Das sollten Betroffene wissen. Ein Schädlingsbefall kommt oft überraschend und verursacht nicht nur Ekel, sondern auch erhebliche Kosten. Ob Mäuse, Ratten, Kakerlaken, Bettwanzen oder Motten – die Frage, die sich Betroffene schnell stellen, lautet: Übernimmt die Versicherung den Schaden? Die Antwort ist leider nicht eindeutig, denn Versicherungen haften bei Schädlingsbefall nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend sind die Art des Schädlings, der entstandene Schaden und die jeweils abgeschlossene Versicherung.

Grundsätzlich unterscheiden Versicherungen zwischen dem eigentlichen Schädlingsbefall und den daraus entstehenden Folgeschäden. Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung selbst werden von vielen Versicherungen nicht übernommen. Schädlingsbefall gilt häufig als sogenanntes Allmählichkeits- oder Wartungsproblem, für das der Eigentümer oder Mieter selbst verantwortlich ist. Anders sieht es aus, wenn durch die Schädlinge zusätzliche Schäden entstehen, etwa angeknabberte Stromleitungen, beschädigte Dämmungen oder kontaminierte Gebäudeteile.

Die Wohngebäudeversicherung kann unter Umständen einspringen, wenn Schädlinge erhebliche Schäden an der Bausubstanz verursacht haben. Voraussetzung ist meist, dass der Schaden plötzlich entstanden ist und nicht auf Vernachlässigung zurückzuführen ist. Bei Schäden am persönlichen Eigentum, etwa an Möbeln, Kleidung oder Teppichen, kommt möglicherweise die Hausratversicherung zum Tragen. Auch hier gilt jedoch, dass nicht jeder Vertrag Schädlingsschäden automatisch abdeckt.

Ein Blick in die Verträge

Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher unerlässlich. In Mietverhältnissen stellt sich zusätzlich die Frage der Verantwortlichkeit. Der Vermieter ist in der Regel verpflichtet, die Immobilie in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Tritt ein Schädlingsbefall auf, der nicht durch das Verhalten des Mieters verursacht wurde, muss der Vermieter für die Beseitigung sorgen. Ob dessen Versicherung die Kosten übernimmt, hängt wiederum vom konkreten Versicherungsvertrag ab. Hat der Mieter den Befall selbst verschuldet, etwa durch mangelnde Hygiene, kann er haftbar gemacht werden.

Bei gewerblich genutzten Objekten wie Hotels, Gastronomiebetrieben oder Büros greifen oft spezielle Inhalts- oder Betriebshaftpflichtversicherungen. Diese können unter Umständen Schäden ersetzen, die durch Schädlingsbefall entstanden sind, insbesondere wenn Dritte betroffen sind oder der Betrieb vorübergehend schließen musste. Auch hier sind jedoch Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen üblich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Versicherungen bei Schädlingsbefall nur eingeschränkt haften. Während die direkte Schädlingsbekämpfung häufig nicht versichert ist, können Folgeschäden unter bestimmten Bedingungen übernommen werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Versicherungsverträge regelmäßig prüfen, Schäden frühzeitig melden und im Zweifel fachkundigen Rat einholen. So lassen sich finanzielle Risiken bei einem Schädlingsbefall zumindest teilweise abfedern.

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